
Die EU-Altfahrzeug-Verordnung und Recyclingkunststoffe: Was OEMs und Compoundeure jetzt tun müssen
Die EU-Altfahrzeug-Richtlinie galt mehr als zwei Jahrzehnte und wurde nun durch eine unmittelbar verbindliche Verordnung ersetzt. Nach der politischen Einigung vom Dezember 2025 wurde die Altfahrzeug-Verordnung (ELVR, Verordnung (EU) 2026/1738) förmlich angenommen und am 24. Juli 2026 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Die neue Verordnungzählt zu den weitreichendsten Veränderungen der Materialpolitik in der Automobilindustrie seit einer Generation.
Die Auswirkungen der Verordnung reichen weit über die Fahrzeugdemontage hinaus. Sie betreffen auch Beschaffungs- und Materialentscheidungen, die bereits heute getroffen werden. Unternehmen, die jetzt gemeinsam mit verlässlichen Partnern rückverfolgbare Materiallieferketten aufbauen, sind besser aufgestellt, wenn die Anforderungen der Verordnung in Kraft treten.
Die vollständige Pressemitteilung des Rates zur Einigung ist auf der Website des Rates verfügbar.
Was die Altfahrzeug-Verordnung vorschreibt
Verbindliche Vorgaben für den Rezyklatanteil
Kernstück der neuen Verordnung ist verbindliche Vorgaben für den Anteil an recyceltem Kunststoff in neuen Fahrzeugen:
- 15 % Anteil an recyceltem Kunststoff pro Fahrzeug innerhalb von sechs Jahren nach Inkrafttreten der Verordnung
- 25 % Anteil an recyceltem Kunststoff innerhalb von zehn Jahren
- mindestens 20 % dieses Anteils an recyceltem Kunststoff müssen aus Altfahrzeugen oder gebrauchten Fahrzeugteilen zurückgewonnen werden (der sogenannte geschlossene Recyclingkreislauf)
Anforderungen an Design und Dokumentation
Über die Anteilsvorgaben hinaus verlangt die Verordnung, dass Fahrzeuge für eine einfache Demontage ausgelegt sind und festgelegte Quoten für Wiederverwendbarkeit, Recyclingfähigkeit und Verwertbarkeit erfüllen. Außerdem führt sie über den gesamten Fahrzeuglebenszyklus hinweg umfangreiche digitale Informations- und Rückverfolgbarkeitspflichten ein. Dadurch werden Materialflüsse und die Berichterstattung zur Kreislaufwirtschaft transparenter.
Erweiterter Anwendungsbereich
Die Verordnung weitet die Behandlungsanforderungen erstmals von Pkw auf schwere Nutzfahrzeuge aus. Dazu gehören unter anderem die Sammlung, die Schadstoffentfrachtung und die verpflichtende Entnahme bestimmter Bauteile.
Herausforderung Lieferkette
Diese Ziele zu erreichen ist nicht einfach. Die Lieferkette der Automobilindustrie baut noch die Verarbeitungsinfrastruktur und die Materialmengen auf, die zur Erfüllung der Anforderungen im großen Maßstab erforderlich sind. Der Gesetzgeber hat dies berücksichtigt und Übergangsfristen in die Verordnung aufgenommen. An der grundsätzlichen Richtung ändert das jedoch nichts.
Eine weitere Hürde besteht darin, dass die Methoden zum Nachweis der Konformität noch nicht endgültig festgelegt sind. Die Kommission wird voraussichtlich detaillierte Methoden zur Berechnung und Überprüfung des Anteils recycelten Kunststoffs beschließen. Dadurch wird deutlicher, wie die Einhaltung der Vorgaben nachzuweisen ist. Bis diese Vorgaben feststehen, besteht für Unternehmen weiterhin Unsicherheit darüber, was genau für die Konformität erforderlich ist.
Die Richtung ist jedoch klar. Die Automobilindustriebewegt sich hin zu einer Kreislaufwirtschaft im großen Maßstab, mit zunehmend komplexen Materialflüssen. Unternehmen, die frühzeitig auf geprüfte Materialbeziehungen setzen, haben noch Zeit, ihre Prozesse zu testen und korrekt einzurichten. Sie sind gut aufgestellt, wenn die Fristen näher rücken.
Was Closed-Loop-Recycling für Materialspezifikationen bedeutet
Mindestens 20 % des Anteils an recyceltem Kunststoff eines OEM (Erstausrüsters) müssen aus Altfahrzeugen oder gebrauchten Fahrzeugteilen stammen. Das stellt die Lieferkette vor besondere Herausforderungen. Es reicht nicht aus, PCR-Kunststoffe (Post-Consumer-Rezyklate) aus beliebigen Abfallströmen zu beziehen. Ein Teil muss bis zu den Anwendungen im Automobilbereich zurückverfolgt werden.
Das wirkt sich darauf aus, wie Compoundeure und Zulieferer verschiedener Stufen ihre Beschaffung organisieren und wie Materiallieferanten die Herkunft ihrer Rohstoffe dokumentieren und nachweisen.
Die Rolle von Recyclingkunststoffen und Biokompositen
PCR-Kunststoffgranulat
Der direkteste Weg zur Erfüllung der Vorgaben für den Recyclinganteil ist der Einsatz von geprüftem PCR-Kunststoffgranulat. Moderne PCR-Materialien werden aus sorgfältig sortiertem und aufbereitetem Post-Consumer-Abfall hergestellt. Sie erfüllen heute die Anforderungen an Qualität und gleichbleibende Beschaffenheit, die für technische Anwendungen in der Automobilindustrie erforderlich sind, auch in Einsatzbereichen, in denen Recyclingmaterialien früher als ungeeignet galten.
Naturfaserverstärkte Biokomposite
Biokomposite bieten Automobilherstellern einen zusätzlichen Mehrwert. Wird ein Biokomposit mit einer Matrix aus Recyclingkunststoff hergestellt, kann sein Anteil an recyceltem Polymer auf den Recyclinganteil eines OEM nach der Verordnung angerechnet werden.
Über die reine Erfüllung der Vorgaben hinaus bieten naturfaserverstärkte Biokomposite Leistungseigenschaften, die ungefüllte Recyclingpolymere allein nicht erreichen können. Die Naturfaserverstärkung erhöht die Steifigkeit, senkt das Bauteilgewicht und sorgt im Vergleich zu glasfaserverstärkten oder mineralstoffgefüllten Alternativen für einen geringeren CO₂-Fußabdruck. Sie kann außerdem technische Polymere wie ABS und PC/ABS ersetzen, deren CO₂-Fußabdruck deutlich höher ist. Für strukturelle und semistrukturelle Fahrzeugbauteile sind Biokomposite eine technisch überzeugende Option und nicht nur ein Mittel, um Vorgaben zu erfüllen.
Die Lieferkette rechtzeitig vor den Fristen stärken
Die Vorgaben der Altfahrzeug-Verordnung zum Recyclinganteil sollen die Nachfrage nach hochwertigen Recyclingkunststoffen steigern und die Wirtschaftlichkeit der Recyclingsysteme in der Automobilindustrie stärken. Diese Nachfrage muss von einer Lieferkette gedeckt werden, die es im großen Maßstab noch nicht gibt.
Für OEMs und Compoundeure ist es der sicherere Weg, bereits jetzt geprüfte und rückverfolgbare Lieferbeziehungen aufzubauen, bevor sich der Wettbewerb um verordnungskonforme Materialmengen verschärft.
Die Altfahrzeug-Verordnung gibt die Richtung vor, und die Materialien, mit denen sich Compliance-Strategien umsetzen lassen, sind bereits am Markt. Die Frage ist, ob die Lieferketten stehen, wenn die Fristen greifen.
Wie Syklo die Einhaltung der Altfahrzeug-Verordnung unterstützt
Syklo arbeitet mit OEMs und Compoundeuren zusammen, um die geprüften und rückverfolgbaren Materiallieferketten aufzubauen, die für die Einhaltung der Altfahrzeug-Verordnung erforderlich sind. Zwei Materialien stehen dabei im Mittelpunkt.
Sykloplast ist das Sortiment von Syklos an PCR-Kunststoffgranulaten und wird mithilfe einer patentierten Sortier- und Aufbereitungstechnologie hergestellt. Das Ergebnis ist ein PCR-Material mit hohen und gleichbleibenden mechanischen Eigenschaften sowie Verarbeitbarkeit, die für technische Anwendungen erforderlich sind. Syklo unterstützt Compoundeure und OEMs dabei, Sykloplast für ihre jeweiligen Anwendungen zu qualifizieren, von den ersten Materialtests bis zur Serienbelieferung.
Syklocomp ist Syklos naturfaserverstärktes Biokomposit. Es bietet Steifigkeit und Gewichtsreduzierung, die herkömmliche Recyclingkunststoffe allein nicht erreichen. Wird Syklocomp aus einer Matrix aus Recyclingkunststoff hergestellt, kann sein Anteil an recyceltem Polymer auf den Recyclinganteil eines OEMs nach der Verordnung angerechnet werden. Syklocomp wird zudem mit Syklos patentiertem Wet-Web-Verfahren hergestellt, das die Länge der Zellulosefasern erhält und die Verstärkungsleistung maximiert.
Beide Materialien werden im Syklos Kreislaufwirtschaftszentrum in Hyvinkää, Finnland, hergestellt. Dort werden fortschrittliches Kunststoffrecycling sowie die Herstellung von recyceltem Kunststoffgranulat und Biokompositen miteinander kombiniert. Wenn Sie überlegen, wie Sie die Vorgaben für den Recyclinganteil erfüllen können, oder ein Material in Ihrer eigenen Anwendung testen möchten, sprechen wir jederzeit gern darüber.
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